Hofgarten München

Kosten

Für die Tätigkeit als Rechtsanwältin fallen regelmäßig Honorare und Gebühren an. Als Mindestsätze gelten die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert oder Verfahrenswert, der im Migrationsrecht und Familienrecht meist gesetzlich geregelt ist oder sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Mandanten bemisst. Im Sozialrecht richtet er sich an einem gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen aus.

Im Einzelfall kann die Vergütung auch pauschal oder nach zeitlichem Aufwand in einer individuellen Honorarvereinbarung geregelt werden. Die genaue Höhe der Gebühren erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Für eine Erstberatung im Familienrecht oder Migrationsrecht gelten folgende Preise:

Migrationsrecht allgemein und Einbürgerung: 200 €
Asyl: 150 €
Familienrecht: 200 €

Der Betrag ist zum ersten Termin in bar mitzubringen.

Liegen die Voraussetzungen für Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bzw. ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe vor, unterstütze ich Sie dabei, dass die Rechtsanwaltskosten von der Staatskasse übernommen werden - Informationen Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe. Diese Möglichkeit besteht häufig in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Migrationsrechtliche Fälle können in der Regel nicht über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe vertreten werden.

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